Herausforderungen für Unternehmen und Auswirkungen auf den Fuhrpark aufgrund der CSRD Richtlinien.

Das erwartet Sie im Überblick!

Das Verbrenner-Aus 2035 ist praktisch beschlossene Sache. Auch mit Vorgaben zugunsten von mehr Naturschutz und Nachhaltigkeit sowie den erheblichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung mussten sich große Unternehmen bereits auseinandersetzen. Daher ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie), die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, nicht’s neues. Was aber neu ist: Der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen weitet sich jetzt nacheinander auf mittlere und kleine Unternehmen aus.


Was genau das für Fuhrparkverantwortliche heißt, beantwortet Matthias Engel. In seinem Workshop auf dem bfp FORUM 2024 erfahren Sie zudem alle Details zu der CSRD-Richtlinie und potentiellen Lösungsansätzen für Ihre betriebliche Mobilität.

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Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Berichtspflicht für Betriebe mit einer Mitarbeiterzahl von über 250, ab dem 1. Januar 2026 dann bei einer Größe von mehr als zehn Beschäftigten und einer Bilanzsumme von über 350.000 Euro beziehungsweise mit Nettoumsatzerlösen von mehr als 750.000 Euro. Das erweitert die Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen enorm. Und da Mobilität ein großer Emissions-Herd für Unternehmen ist, wird es nötig sein, das Fuhrparkmanagement neu zu denken, um Emissionen zu verringern. 

Für Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortliche heißt das, dass sie sich zukünftig nicht nur mit dem Tagesgeschäft ihres Betriebs beschäftigen, sondern mit komplett neuen Fragestellungen rund um die nachhaltige Gestaltung von Fuhrpark und Mobilitätskonzepten auseinandersetzen müssen. E-Mobilität, Mobilität-as-a-Service, geteilte Mobilität oder Firmen-eigene Pool-Cars für Fahrgemeinschaften; der Markt an alternativer Mobilität abseits des Autos wächst und E-Autos nehmen dabei einen signifikanten Bereich ein. 

Dass dabei bürokratischer Mehraufwand entsteht, versteht sich fast von allein und so bringen die neuen CSRD-Regelungen auch neue Herausforderungen für die Unternehmen mit sich. Unter anderem heißt das: 

  • Gemäß doppelter Materialität müssen Themen berichtet werden, sobald sie in finanzieller, sozialer und ökologischer Hinsicht als wesentlich gelten 
  • Der anzufertigende Bericht muss in maschinenlesbarem Format vorliegen 
  • Es besteht eine externe Prüfungspflicht 

Die Komplexität der Anforderungen an Fuhrparks steigt. Die Herausforderung ist, die Umsetzung der Maßnahmen sowohl finanziell als auch organisatorisch zu meistern.  

  • Wie wirken sich Nachhaltigkeitsvorgaben auf mein Fuhrparkmanagement aus?  
  • Was kann ich tun, um meinen Fuhrpark und meine Unternehmensmobilität zukunftsgerichtet zu gestalten? 

Wenn’s um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der betrieblichen Mobilität geht, kennt sich Matthias Engel bestens aus. Mit Stationen bei der BMW-Tochter Alphabet und General Motors blickt er bereits auf eine langjährige Branchenerfahrung zurück. Als Spezialist für die Entwicklung, Implementierung und das Monitoring von Vertriebs- und Leasingstrategien im europaweiten Umfeld wird er die Besucherinnen und Besucher des bfp FORUMs 2024 über die Herausforderung CSRD aufklären. Seien Sie mit dabei, stellen Sie Ihre Fragen an Matthias Engel und kommen Sie ins Gespräch! Mehr Infos zum Programm finden Sie hier.

Das ist in Ihrem Ticket enthalten

99 ,00

  • Erfahren Sie das gesamte Spektrum der betrieblichen Mobilität
  • Teilnahme an unserem innovativen Fachprogramm
  • Netzwerken Sie mit Experten und Branchenkollegen auf Augenhöhe
  • Catering und umfangreiches Edutainment-Programm inklusive
  • Testfahrten mit neuen und topaktuellen Fahrzeugen direkt vor den Eventlocation
  • Exklusive Abendveranstaltung mit reichhaltigem Buffet, Live-Cooking und Live-Musik